Zweitwohnsitze – Thema der Woche
Der stetig steigende Anteil an Zweitwohnsitzen wird von großen Teilen der Bevölkerung zurecht als eines der größten Probleme für die nachhaltige Entwicklung von Pörtschach beklagt. Daher widmet sich der Verein 9210.at diese Woche speziell diesem Thema: wir stellen den Sachverhalt dar, lassen die Bevölkerung zu Wort kommen und geben Empfehlungen an die Gemeinde ab.
Wohngebäude als HAUPTwohnsitz
Neue Wohngebäude sind grundsätzlich von der Baubehörde I. Instanz (Bürgermeister/in) zur „Deckung eines ganzjährig gegebenen Wohnbedarfes im Mittelpunkt der Lebensbeziehungen“ zu genehmigen. Durch diese de facto „Hauptwohnsitzwidmung“ dürften konsequenterweise auch nur Personen mit einem Hauptwohnsitz die Gebäude nützen. Man kann mehrere Wohnsitze, aber nur einen Hauptwohnsitz haben – alle weiteren Wohnsitze werden als Zweitwohnsitze gemeldet. Die Gemeinden bekommen für jede mit Hauptwohnsitz gemeldete Person (vereinfacht gesagt) Geld vom Bund.
Wohngebäude als ZWEITwohnsitz
Apartmenthäuser bzw. Freizeitwohnsitze benötigen eine Sonderwidmung um als solche genutzt werden zu können – wenn sie also nur für den „zeitweiligen Wohnbedarf“, eben als Zweitwohnsitz, bestimmt sind. Solche Sonderwidmungen können nur vom Gemeinderat beschlossen werden, es ist also eine rein politische Entscheidung, die (rechtlich) nicht erzwungen werden kann. Die bis 2015 bestehende ,Gesetzeslücke´, wonach eine Änderung des Verwendungszwecks des Gebäudes von ,Hauptwohnsitz´ in ,Freizeitwohnsitz´durch den Eigentümer nachträglich und auch entgegen des Flächenwidmungsplanes möglich war, wurde bereits 2015 novelliert bzw. geschlossen. Für Zweitwohnsitze kann eine Abgabe eingehoben werden, diese ist jedoch deutlich geringer als das Geld, welches die Gemeinde für eine Person mit Hauptwohnsitz vom Bund bekommt.
Situation in Pörtschach
Die Zahl der genehmigten Wohnungen bzw. Wohngebäude steigt seit Jahren rapide – die Anzahl der Personen mit Hauptwohnsitz in Pörtschach hingegen wächst, gemessen daran, nur sehr langsam. Dieser Vergleich alleine lässt vermuten, dass viele dieser neuen Wohnungen als Zweitwohnsitz genützt werden. Doch nur die wenigsten Wohnungen dürften tatsächlich eine Sonderwidmung für diese Art der Verwendung aufweisen. Das bedeutet, dass vielfach eine nicht widmungskonforme Verwendung der Fall sein könnte. Übrigens: Die Entrichtung einer Zweitwohnsitzabgabe legalisiert die falsche Verwendung ebenfalls nicht.
Ergebnisse unserer Umfrage
Etliche Pörtschacherinnen und Pörtschacher haben im Rahmen der Anfang des Jahres von 9210.at durchgeführten Umfrage die Situation rund um die Zweitwohnsitze in Pörtschach kritisiert. Es war unter den Top 3 der meist genannten Themen. Den damit verbundenen ,kalten Betten´ wird sogar die Verantwortung dafür gegeben, dass der Ort mehr und mehr ausstirbt – nicht nur im Winter. Sogar der „schleichende Tod“ für den Tourismus wird durch die überbordenden Zweitwohnsitzbauten befürchtet, denn auch der Tourismus profitiert von ihnen nicht.
Was kann die Gemeinde tun?
Durch einen hohen Anteil an Zweitwohnsitzen entgeht der Gemeinde Pörtschach nicht nur sehr viel Geld, sondern es hat auch weitere negative Auswirkungen – etwa dass sich junge Einheimische kaum noch Wohnraum im Ort leisten können. Die Gemeinde ist beim Vorgehen gegen Zweitwohnsitze jedoch nicht so machtlos wie es oftmals dargestellt wird – und sie sollte nun endlich konsequenter vorgehen und kontrollieren. Die Baubehörde kann die Verwendung überprüfen – bei einer nicht widmungskonformen Verwendung von Gebäuden als Zweitwohnsitz beispielsweise drohen den Eigentümern mitunter hohe Strafen und die korrekte Verwendung als Hauptwohnsitz kann eingefordert werden. Im besten Fall könnten die betroffenen Personen das Problem für beide Seiten lösen indem sie ihren Hauptwohnsitz nach Pörtschach verlegen – so könnte unsere Gemeinde nicht nur die kalten Betten reduzieren, sondern auch dem viel zitierten Ziel von 3.000 Einwohnerinnen und Einwohnern näher kommen.
Der akute Handlungsbedarf ist offensichtlich.
Ihr
Florian Pacher & Team 9210.at